| Schalltechnische Untersuchungen |
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Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen ?"nderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Neufassung vom 26.09.2002 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen "Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990“.
Die Berechnung wird unter Verwendung des elektronischen Rechenprogrammes „SoundPLAN, Version 6.4“ durchgeführt und in den Berechnungsunterlagen als Emissionspegel und als Beurteilungspegel dargestellt.
![]() Schallschutz für Lärmsanierung Schallschutz für Lärmvorsorge
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